Aktuelle Schulbuchlisten 2026/2027

Am 17.06.2026 werden die Schulbuch- und Materiallisten durch die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt. Hier können Sie sich die Schulbuchlisten downloaden:

 

Schulbuchliste 1a_26_27.pdf
PDF-Dokument [514.2 KB]
Schulbuchliste 1b_26_27.pdf
PDF-Dokument [514.2 KB]
Schulbuchliste 2a und 2b_26_27.pdf
PDF-Dokument [515.9 KB]
Schulbuchliste 3a_26_27.pdf
PDF-Dokument [519.4 KB]
Schulbuchliste 3b_26_27.pdf
PDF-Dokument [517.7 KB]
Schulbuchliste 4a_26_27.pdf
PDF-Dokument [530.0 KB]
Schulbuchliste 4b_26_27.pdf
PDF-Dokument [527.4 KB]

Unentgeltliche Schulbuchausleihe 2026/2027:

 

Für das Schuljahr 2026/2027 wurde allen Schülerinnen und Schülern durch die Grundschule ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular ausgehändigt.

 

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss schriftlich beim zuständigen Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.

 

Das Antragsformular kann online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Bitte denken Sie daran, das Antragsformular handschriftlich zu unterschreiben, bevor Sie es an den Schulträger senden.

 

Postanschrift des Schulträgers der GS Zerf:

Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Schlossberg 6

54439 Saarburg

 

Abgabefrist ist der 15. März 2026

 

 

Antrag unentgeltliche Ausleihe LMF 2026/2027
Merkblatt_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2[...]
PDF-Dokument [179.2 KB]

Beantragung der Fahrkarten bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg:

 

Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten

 

Die Landkreise haben die Beförderung von Kindern, für die kein Platz in einer wohnungsnahen Kindertagesstätte zur Verfügung steht und die deshalb eine entferntere Kindertagesstätte in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Gemeindeteil besuchen müssen, zu gewährleisten. Der Anspruch auf Beförderung bzw. auf Übernahme der Beförderungskosten besteht jedoch erst ab dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.

 

Für Grundschüler/innen werden die Fahrtkosten übernommen, wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung (Hauptwohnung) und der zuständigen Grundschule mehr als 2 km beträgt. Beim Besuch der nicht zuständigen Grundschule ist eine Fahrtkostenübernahme nur möglich, wenn ein entsprechender Zuweisungsbescheid aus wichtigen Gründen zum Wohl des Kindes vorliegt. Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter Schüler- und Kitabeförderung - Landkreis Trier-Saarburg

 

Das Formular zur Fahrkarte:

Formular

 

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