Sponsorenlauf der Grundschule Zerf am 23.05.2025:

 

Die Grundschule Zerf und der Förderverein der Grundschule Zerf e.V. veranstalten einen Sponsorenlauf, bei dem alle Kinder für gemeinsame Ziele laufen: Tierheim Trier, Kältebus Trier, Förderverein der Grundschule Zerf e.V.

 

Wenn Sie als Sponsor für eines oder mehrere Kinder fungieren möchten, lassen Sie uns bitte das ausgefüllte Formular per E-Mail an sekretariat@grundschule-zerf.de

zukommen.

 

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

 

Sponsorenlauf Information.pdf
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Unentgeltliche Schulbuchausleihe 2025/2026:

 

Für das Schuljahr 2025/2026 wurde allen Schülerinnen und Schülern durch die Grundschule ein Merkblatt mit Informationen zum Antrag auf Lernmittelfreiheit mit einem Antragsformular ausgehändigt.

 

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit muss schriftlich beim zuständigen Schulträger gestellt werden, wenn Eltern die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) wünschen.

 

Das Antragsformular kann online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Bitte denken Sie daran, das Antragsformular handschriftlich zu unterschreiben, bevor Sie es an den Schulträger senden.

 

Postanschrift des Schulträgers der GS Schillingen:

Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Schlossberg 6

54439 Saarburg

 

Abgabefrist ist der 15. März 2025

 

 

Antrag unentgeltliche Ausleihe LMF 2025/2026
Merkblatt_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2[...]
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Beantragung der Fahrkarten bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg:

 

Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten

 

Die Landkreise haben die Beförderung von Kindern, für die kein Platz in einer wohnungsnahen Kindertagesstätte zur Verfügung steht und die deshalb eine entferntere Kindertagesstätte in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Gemeindeteil besuchen müssen, zu gewährleisten. Der Anspruch auf Beförderung bzw. auf Übernahme der Beförderungskosten besteht jedoch erst ab dem Monat, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.

 

Für Grundschüler/innen werden die Fahrtkosten übernommen, wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung (Hauptwohnung) und der zuständigen Grundschule mehr als 2 km beträgt. Beim Besuch der nicht zuständigen Grundschule ist eine Fahrtkostenübernahme nur möglich, wenn ein entsprechender Zuweisungsbescheid aus wichtigen Gründen zum Wohl des Kindes vorliegt. Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter Schüler- und Kitabeförderung - Landkreis Trier-Saarburg

 

Das Formular zur Fahrkarte:

Formular

 

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